In jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens fünf stimmberechtigte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt werden, sind Organe der Arbeitnehmerschaft, insbesondere Betriebsräte zu errichten. Bei Steyr Automotive gibt es zwei solche Gremien: den Arbeiter- und den Angestelltenbetriebsrat. Zusätzlich wurden ein Jugendvertrauensrat für die Anliegen von Lehrlingen und jungen Arbeitnehmer*innen eingerichtet, sowie eine Behindertenvertrauensperson.